Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 91/04/0150

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

91/04/0150

Entscheidungsdatum

05.11.1991

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Bei einer Verwaltungsübertretung nach Paragraph 366, Absatz eins, Ziffer 2, in Verbindung mit Paragraph 189, GewO 1973 kann schon nach der allgemeinen Lebenserfahrung aus dem Umstand, daß durch einen bestimmten Zeitraum hindurch eine Beherbergung von Gästen nicht stattfindet, nicht auf eine Unterbrechung des Willensentschlusses zur (konsenslosen) Beherbergung von Gästen geschlossen werden, weil die Beherbergung von Gästen auch von entsprechender Nachfrage abhängig ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991040150.X03

Im RIS seit

05.11.1991

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2017

Dokumentnummer

JWR_1991040150_19911105X03