Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
95/20/0326
Entscheidungsdatum
10.10.1996
Index
41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm
WaffG 1986 §12 Abs1;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/12/18 91/01/0128 2
Stammrechtssatz
Das wiederholte aggressive Verhalten jeweils nach dem Genuß von Alkohol berechtigt zur Annahme, daß der vom Waffenverbot Betroffene durch mißbräuchliche Verwendung von Waffen die öffentliche Sicherheit gefährden könnte. Daß der Betroffene wegen derartiger Vorfälle nicht vom Gericht verurteilt worden ist, ist für das Verwaltungsverfahren ohne Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200326.X01
Im RIS seit
25.04.2001
Zuletzt aktualisiert am
25.08.2011
Dokumentnummer
JWR_1995200326_19961010X01