Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/16/0233

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 6615 F/1991

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

90/16/0233

Entscheidungsdatum

27.06.1991

Index

38 Punzierung

Norm

PunzierungsG 1954 §1 Abs3;

Rechtssatz

Selbst wenn Schmuckstücke vom Verpfänder im Reiseverkehr im zollrechtlichen Sinne gemäß Paragraph eins, Absatz 3, letzter Halbsatz PunzierungsG eingeführt (mitgeführt) werden und sie auch nicht - weiteres Erfordernis für die Befreiung von der Pflicht zur Punzierung, aber nicht für die Verzollung - zum Handel oder zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind, ist die Pfandleihanstalt verhalten, zu versuchen, die entsprechenden zollamtlichen Bestätigungen hierüber vom Verpfänder abzuverlangen und zu ihrer Entlastung vorzulegen. Sie darf sich nicht im Administrativverfahren mit dem Vorbringen einer beweislosen Vermutung begnügen (Hinweis E 12. Oktober 1989, 88/16/0123).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990160233.X06

Im RIS seit

27.06.1991

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2012

Dokumentnummer

JWR_1990160233_19910627X06