Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
90/14/0022
Entscheidungsdatum
18.01.1994
Index
20/08 Urheberrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/10/09 90/13/0035 4
Stammrechtssatz
Bei ausschließlich zur Verbreitung bestimmten Werkstücken (Manuskripten), deren Gegenstand neben dem allgemeinen Interesse des Verlegers am Absatz des Werkes (zB des verlegten Buches) Sonderinteressen des Verlegers nicht berührt, ist eine Abspaltung eines Entgeltanteiles für das Werkstück (Manuskript) unzulässig. Umgekehrt geht eine für eine Werknutzung (Verbreitung) vereinbarte Honorierung im Entgelt für das Werkstück unter, wenn dieser Honorierung kein eigenes wirtschaftliches Gewicht beizumessen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990140022.X06
Im RIS seit
20.11.2000
Zuletzt aktualisiert am
14.10.2009
Dokumentnummer
JWR_1990140022_19940118X06