Der Umstand, daß auch die Bemessungsgrundlage der vorgeschriebenen Abgabe in den Spruch des Abgabenbescheides aufzunehmen ist, bedeutet nicht, daß alle Faktoren, die die Festsetzung der Abgabe zufolge ihrer Tatbestandsmäßigkeit beeinflussen, "Bemessungsgrundlage" iSd § 198 Abs 2 BAO sind (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, S 467).Der Umstand, daß auch die Bemessungsgrundlage der vorgeschriebenen Abgabe in den Spruch des Abgabenbescheides aufzunehmen ist, bedeutet nicht, daß alle Faktoren, die die Festsetzung der Abgabe zufolge ihrer Tatbestandsmäßigkeit beeinflussen, "Bemessungsgrundlage" iSd Paragraph 198, Absatz 2, BAO sind (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, S 467).