Verwaltungsgerichtshof
04.09.1992
90/13/0164
Der Umstand, daß auch die Bemessungsgrundlage der vorgeschriebenen Abgabe in den Spruch des Abgabenbescheides aufzunehmen ist, bedeutet nicht, daß alle Faktoren, die die Festsetzung der Abgabe zufolge ihrer Tatbestandsmäßigkeit beeinflussen, "Bemessungsgrundlage" iSd Paragraph 198, Absatz 2, BAO sind (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, S 467).