Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/13/0164

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

90/13/0164

Entscheidungsdatum

04.09.1992

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Rechtssatz

Werden lediglich die nach Abzug von Gewinnen sowie von Freispielumsätzen und Gamble-Umsätzen verbliebenen Umsätze aufgezeichnet, erweisen sich die Umsatzaufzeichnungen als sachlich unrichtig, sodaß die AbgBeh gemäß Paragraph 184, Absatz eins und Paragraph 184, Absatz 3, BAO zur Schätzung der Umsätze verpflichtet ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130164.X05

Im RIS seit

16.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2009

Dokumentnummer

JWR_1990130164_19920904X05