Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/13/0139

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

90/13/0139

Entscheidungsdatum

03.06.1992

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Schon die sachliche Unrichtigkeit der Aufzeichnungen verpflichtet die Abgabenbehörden, die Grundlagen der Abgabenerhebung im Schätzungswege zu ermitteln. Dabei ist es nicht von Bedeutung, daß die unrichtigen Aufzeichnungen "offensichtlich auf Verwaltungsfehler und Schlamperei (wegen Hausbau und familiärer Probleme)" zurückzuführen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130139.X01

Im RIS seit

03.06.1992

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2009

Dokumentnummer

JWR_1990130139_19920603X01