Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
93/12/0102
Entscheidungsdatum
18.02.1994
Index
L22006 Landesbedienstete Steiermark
L81506 Umweltschutz Steiermark
L81516 Umweltanwalt Steiermark
63/02 Gehaltsgesetz
Norm
GehG 1956 §30a Abs1 Z1;
GehG 1956 §30a Abs1 Z2;
GehG 1956 §30a Abs1 Z3;
GehG 1956 §30a;
GehG/Stmk 1974 impl;
UmweltschutzG Stmk 1988;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/02/26 89/12/0086 4
(hier: Zulage nach Z 1)
Stammrechtssatz
Bei der Beurteilung von Ansprüchen nach § 30a GehG kommt es nur auf die tatsächlich von einem bestimmten Beamten ausgeübte Tätigkeit an, die von einer außerhalb der bestehenden Rechtsordnung vorgenommenen DIENSTPOSTENBEWERTUNG unabhängig ist.Bei der Beurteilung von Ansprüchen nach Paragraph 30 a, GehG kommt es nur auf die tatsächlich von einem bestimmten Beamten ausgeübte Tätigkeit an, die von einer außerhalb der bestehenden Rechtsordnung vorgenommenen DIENSTPOSTENBEWERTUNG unabhängig ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993120102.X04
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
16.02.2010
Dokumentnummer
JWR_1993120102_19940218X04