Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.1991

Geschäftszahl

90/12/0102

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/26 89/12/0086 4

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung von Ansprüchen nach Paragraph 30 a, GehG kommt es nur auf die tatsächlich von einem bestimmten Beamten ausgeübte Tätigkeit an, die von einer außerhalb der bestehenden Rechtsordnung vorgenommenen DIENSTPOSTENBEWERTUNG unabhängig ist.