Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.02.1994

Geschäftszahl

93/12/0102

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/26 89/12/0086 4

(hier: Zulage nach Ziffer eins,)

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung von Ansprüchen nach Paragraph 30 a, GehG kommt es nur auf die tatsächlich von einem bestimmten Beamten ausgeübte Tätigkeit an, die von einer außerhalb der bestehenden Rechtsordnung vorgenommenen DIENSTPOSTENBEWERTUNG unabhängig ist.