Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
9
Geschäftszahl
90/10/0153
Entscheidungsdatum
29.03.1993
Index
L40019 Anstandsverletzung Lärmerregung Wien
Rechtssatz
Das Unterbinden einer intensiven Lärmentwicklung anläßlich der Rauferei zwischen achtjährigen und zehnjährigen Kindern ist nach Verstreichen einer halben Stunde nicht mehr als umgehend iSd Art 8 zweiter Fall EGVG anzusehen.Das Unterbinden einer intensiven Lärmentwicklung anläßlich der Rauferei zwischen achtjährigen und zehnjährigen Kindern ist nach Verstreichen einer halben Stunde nicht mehr als umgehend iSd Artikel 8, zweiter Fall EGVG anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990100153.X09
Im RIS seit
03.12.2001
Zuletzt aktualisiert am
08.05.2009
Dokumentnummer
JWR_1990100153_19930329X09