Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.1993

Geschäftszahl

90/10/0153

Rechtssatz

Das Unterbinden einer intensiven Lärmentwicklung anläßlich der Rauferei zwischen achtjährigen und zehnjährigen Kindern ist nach Verstreichen einer halben Stunde nicht mehr als umgehend iSd Artikel 8, zweiter Fall EGVG anzusehen.