Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/10/0153

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

90/10/0153

Entscheidungsdatum

29.03.1993

Index

L40019 Anstandsverletzung Lärmerregung Wien

Norm

EGVG Art8/Wr Fall2 Lärmerregung;
  1. EGVG Art. 8 gültig von 01.02.1991 bis 30.06.2008 wiederverlautbart durch BGBl. I Nr. 87/2008

Rechtssatz

Wird eine etwa halbstündige Rauferei zwischen achtjährigen und zehnjährigen Kindern, wobei dieses Verhalten mit einer massiven Lärmentwicklung verbunden ist, einen derartigen Zeitraum hindurch nicht unterbunden - wobei es durchaus Möglichkeiten gibt, Kinder, besonders wenn es sich bereits um Schulkinder handelt, zur Rücksichtnahme gegenüber ihrer Umwelt (mit rechtlich und pädagogisch unbedenklichen Methoden) zu erziehen - so wird damit jedenfalls gegen ein Verhalten verstoßen, wie es im Zusammenleben mit anderen verlangt werden muß.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990100153.X06

Im RIS seit

03.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2009

Dokumentnummer

JWR_1990100153_19930329X06