Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.1993

Geschäftszahl

90/10/0153

Rechtssatz

Wird eine etwa halbstündige Rauferei zwischen achtjährigen und zehnjährigen Kindern, wobei dieses Verhalten mit einer massiven Lärmentwicklung verbunden ist, einen derartigen Zeitraum hindurch nicht unterbunden - wobei es durchaus Möglichkeiten gibt, Kinder, besonders wenn es sich bereits um Schulkinder handelt, zur Rücksichtnahme gegenüber ihrer Umwelt (mit rechtlich und pädagogisch unbedenklichen Methoden) zu erziehen - so wird damit jedenfalls gegen ein Verhalten verstoßen, wie es im Zusammenleben mit anderen verlangt werden muß.