Hat, obwohl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nicht der Umsatzbesteuerung unterliegen, der Arbeitgeber gleichwohl (also allenfalls rechtsirrig) dem ArbN einen Betrag für Umsatzsteuer geleistet, so ist dieser Entgelt iSd § 49 Abs 1 ASVG.Hat, obwohl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nicht der Umsatzbesteuerung unterliegen, der Arbeitgeber gleichwohl (also allenfalls rechtsirrig) dem ArbN einen Betrag für Umsatzsteuer geleistet, so ist dieser Entgelt iSd Paragraph 49, Absatz eins, ASVG.