Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/08/0058

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 13383 A/1991

Rechtssatznummer

8

Geschäftszahl

90/08/0058

Entscheidungsdatum

19.02.1991

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Rechtssatz

Ein teilweises Nachgeben des Dienstnehmers unterliegt nicht als Verzicht der Wirksamkeitskontrolle, wenn dies bei der Einigung über tatsächlich strittige Ansprüche geschieht; der Anspruch aus einem Urteil, gegen das noch ein Rechtsmittel offen steht, ist als strittig zu bezeichnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080058.X08

Im RIS seit

14.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2010

Dokumentnummer

JWR_1990080058_19910219X08