Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 13383 A/1991
Rechtssatznummer
8
Geschäftszahl
90/08/0058
Entscheidungsdatum
19.02.1991
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Rechtssatz
Ein teilweises Nachgeben des Dienstnehmers unterliegt nicht als Verzicht der Wirksamkeitskontrolle, wenn dies bei der Einigung über tatsächlich strittige Ansprüche geschieht; der Anspruch aus einem Urteil, gegen das noch ein Rechtsmittel offen steht, ist als strittig zu bezeichnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080058.X08
Im RIS seit
14.02.2002
Zuletzt aktualisiert am
21.04.2010
Dokumentnummer
JWR_1990080058_19910219X08