Die Thora - Lehranstalt "Jeschiwa" in Mattersburg entsprach nicht einem der Schultypen des § 227 Abs 1 Z 1 ASVG. Ihr Besuch kann daher eine Ersatzzeit nach § 228 Abs 1 Z 3 ASVG nicht begründen.Die Thora - Lehranstalt "Jeschiwa" in Mattersburg entsprach nicht einem der Schultypen des Paragraph 227, Absatz eins, Ziffer eins, ASVG. Ihr Besuch kann daher eine Ersatzzeit nach Paragraph 228, Absatz eins, Ziffer 3, ASVG nicht begründen.