Verwaltungsgerichtshof
21.01.1992
90/08/0032
Die Thora - Lehranstalt "Jeschiwa" in Mattersburg entsprach nicht einem der Schultypen des Paragraph 227, Absatz eins, Ziffer eins, ASVG. Ihr Besuch kann daher eine Ersatzzeit nach Paragraph 228, Absatz eins, Ziffer 3, ASVG nicht begründen.