Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.1992

Geschäftszahl

90/08/0032

Rechtssatz

Die Thora - Lehranstalt "Jeschiwa" in Mattersburg entsprach nicht einem der Schultypen des Paragraph 227, Absatz eins, Ziffer eins, ASVG. Ihr Besuch kann daher eine Ersatzzeit nach Paragraph 228, Absatz eins, Ziffer 3, ASVG nicht begründen.