Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/03/0233

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

90/03/0233

Entscheidungsdatum

03.07.1991

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/03/0234

Rechtssatz

Darin, daß ein PKW-Lenker über eine lange Strecke einem PKW in wechselndem Abstand und gegebenenfalls unter Verletzung von Vorschriften, wie zB des Paragraph 18, Absatz eins, StVO nachfährt, ohne zu überholen, kann auch bei geringer Verkehrsfrequenz zur Nachtzeit keine Notstandssituation erblickt werden (im vorliegenden Fall erfolgte noch dazu das Nachfahren durch den Zivilstreifenwagen bei Tageslicht auf einer frequentierten Straße).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990030233.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2012

Dokumentnummer

JWR_1990030233_19910703X02