Im die Haftung des Vertreters gem § 9 Abs 1 BAO betreffenden Verfahren können Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung nicht mit Erfolg erhoben werden (Hinweis E 13.9.1988, 85/14/0161).Im die Haftung des Vertreters gem Paragraph 9, Absatz eins, BAO betreffenden Verfahren können Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung nicht mit Erfolg erhoben werden (Hinweis E 13.9.1988, 85/14/0161).