Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 89/14/0174

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 6831 F/1993

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

89/14/0174

Entscheidungsdatum

16.11.1993

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Ist ein rechtlicher Vorgang ertragsteuerlich abweichend vom Zivilrecht zu beurteilen, so muß diese abweichende Beurteilung im Bereich des Ertragsteuerrechtes KONSEQUENTE Beachtung finden. (Hier: Eine Komplementär-GmbH gewährt ihrer Kommanditgesellschaft ein Darlehen, weshalb zu untersuchen war, ob die von der GmbH als Komplementär der Kommanditgesellschaft zugeführten finanziellen Mittel eine EINLAGE darstellen, oder ob es sich dabei um eine Vorteilszuwendung an die Kommanditisten im Sinne einer verdeckten Gewinnausschüttung handelt.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989140174.X03

Im RIS seit

01.02.2001

Dokumentnummer

JWR_1989140174_19931116X03