Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2001/11/0279
Entscheidungsdatum
25.05.2004
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1390/73 E 24. April 1974 VwSlg 8605 A/1974 RS 3
Stammrechtssatz
Der Umstand, daß die neuen Tatsachen oder Beweismittel im früheren Verfahren nicht berücksichtigt werden konnten, darf bei der Wiederaufnahme auf Antrag nicht auf ein Verschulden der Partei zurückzuführen sein. Dabei spielt es keine Rolle, welchen Grad das Verschulden hat und ob die Partei das Alleinverschulden oder nur ein Mitverschulden trifft.
Schlagworte
Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta
nova producta
Verschulden
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001110279.X01
Im RIS seit
02.07.2004
Zuletzt aktualisiert am
23.04.2009
Dokumentnummer
JWR_2001110279_20040525X01