Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 13398 A/1991
Rechtssatznummer
13
Geschäftszahl
89/08/0147
Entscheidungsdatum
05.03.1991
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm
AKG 1954 §19;
AKG 1954 §5 Abs3;
AVG §38;
Rechtssatz
Für die Entscheidung über die Umlagepflicht nach § 19 AKG ist die Frage der "Kammerzugehörigkeit" ebenso eine Vorfrage wie jene über die Versicherungspflicht der kammerzugehörigen Personen. Ein Verbot der Prüfung der erstgenannten Vorfrage durch den Sozialversicherungsträger ist dem Gesetz nicht zu entnehmen.Für die Entscheidung über die Umlagepflicht nach Paragraph 19, AKG ist die Frage der "Kammerzugehörigkeit" ebenso eine Vorfrage wie jene über die Versicherungspflicht der kammerzugehörigen Personen. Ein Verbot der Prüfung der erstgenannten Vorfrage durch den Sozialversicherungsträger ist dem Gesetz nicht zu entnehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989080147.X13
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
02.10.2014
Dokumentnummer
JWR_1989080147_19910305X13