Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1142/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 10726 A/1982

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1142/80

Entscheidungsdatum

07.05.1982

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Voraussetzung für das Vorliegen einer unbefugten Gewerbeausübung im Sinne des Paragraph 366, Absatz eins, Ziffer 2, GewO 1973 ist der Mangel jeglicher Gewerbeberechtigung für die Tätigkeit, die den Gegenstand der unbefugten Gewerbeausübung bilden soll. Der bloße Umstand, daß die gewerbliche Tätigkeit nicht vom Standort aus betrieben wird, macht diese Tätigkeit nicht zu einer unbefugten (in diesem Umstand kann allenfalls die Verletzung anderer gewerberechtlicher Vorschriften, etwa in Ansehung weiterer Betriebsstätten oder einer Verlegung des Betriebes, gelegen sein; Hinweis E 13.1.1971, 1647/70).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1980001142.X01

Im RIS seit

16.03.2004

Dokumentnummer

JWR_1980001142_19820507X01

Rechtssatz für 89/03/0168

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

89/03/0168

Entscheidungsdatum

19.09.1990

Index

50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1142/80 E 7. Mai 1982 VwSlg 10726 A/1982 RS 1

Stammrechtssatz

Voraussetzung für das Vorliegen einer unbefugten Gewerbeausübung im Sinne des Paragraph 366, Absatz eins, Ziffer 2, GewO 1973 ist der Mangel jeglicher Gewerbeberechtigung für die Tätigkeit, die den Gegenstand der unbefugten Gewerbeausübung bilden soll. Der bloße Umstand, daß die gewerbliche Tätigkeit nicht vom Standort aus betrieben wird, macht diese Tätigkeit nicht zu einer unbefugten (in diesem Umstand kann allenfalls die Verletzung anderer gewerberechtlicher Vorschriften, etwa in Ansehung weiterer Betriebsstätten oder einer Verlegung des Betriebes, gelegen sein; Hinweis E 13.1.1971, 1647/70).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989030168.X02

Im RIS seit

19.09.1990

Dokumentnummer

JWR_1989030168_19900919X02