Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 88/15/0174

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

88/15/0174

Entscheidungsdatum

19.06.1989

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

StVBG §1 Abs1;
  1. StVBG § 1 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 232;

Rechtssatz

Aus den Bestimmungen des StVBG ergibt sich keinerlei Zusammenhang mit der Benützung inländischer Straßen; dem zweifellos irreführenden - Namen der Abgabe, die weder ein bloßer "Beitrag" im finanzwissenschaftlichen Sinn ist, noch in irgendeiner Weise sonst mit dem Straßenverkehr verknüpft ist, kommt normativer Gehalt nicht zu. Daher unterliegt auch eine ausschließlich auf Baustellen erfolgende Beförderung von Gütern iSd Paragraph eins, Absatz eins, StVBG dem Beitrag (Hinweis E 13.9.1982, 82/17/0047).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988150174.X01

Im RIS seit

19.06.1989

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2009

Dokumentnummer

JWR_1988150174_19890619X01