Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
90/09/0097
Entscheidungsdatum
21.03.1991
Index
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/01/18 89/09/0114 2
Stammrechtssatz
Es liegt im Wesen der freien Beweiswürdigung, daß weitere Beweisaufnahmen dann unterbleiben können, wenn sich die Verwaltungsbehörde auf Grund der bisher vorliegenden Beweise ein klares Bild über die maßgebenden Sachverhaltselemente machen konnte. Das Recht auf freie Beweiswürdigung enthebt die Beh nämlich weder ihrer Ermittlungspflicht noch ihrer Begründungspflicht.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein
freie Beweiswürdigung
Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht
Sachverhalt Beweiswürdigung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990090097.X01
Im RIS seit
21.03.1991
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2010
Dokumentnummer
JWR_1990090097_19910321X01