Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
88/04/0350
Entscheidungsdatum
23.05.1989
Index
50/01 Gewerbeordnung
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/04/0095 E 18. September 1984 RS 2
Stammrechtssatz
Die Behörde hat in einem Verfahren nach § 360 Abs 1 GewO 1973 nicht die Rechtmäßigkeit der im vorausgegangenen Strafverfahren rechtskräftig getroffenen Feststellung des Vorliegens einer gesetzwidrigen Gewerbeausübung zu prüfen.Die Behörde hat in einem Verfahren nach Paragraph 360, Absatz eins, GewO 1973 nicht die Rechtmäßigkeit der im vorausgegangenen Strafverfahren rechtskräftig getroffenen Feststellung des Vorliegens einer gesetzwidrigen Gewerbeausübung zu prüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988040350.X03
Im RIS seit
16.10.2006
Zuletzt aktualisiert am
01.04.2014
Dokumentnummer
JWR_1988040350_19890523X03