Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
87/17/0313
Entscheidungsdatum
29.04.1988
Index
L37015 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Salzburg
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm
ABGB §1091;
GetränkesteuerG Slbg 1967 §4 Abs2;
GetränkesteuerG Slbg 1967 §4 Abs3;
Rechtssatz
Vertragsbestimmungen, wonach der Pächter um eine eigene Konzession zum Betrieb des Gastgewerbes und Schankgewerbes anzusuchen habe und wonach ein fixer Pachtzins pro Monat vereinbart wurden, sprechen gegen das Vorliegen eines Pachtvertrages. Für das Vorliegen eines Pachtvertrages spricht die Vertragsbestimmung, wonach die Verpächter berechtigt sind, während der Betriebszeiten den Betrieb jederzeit bezüglich der Führung und der Instandhaltung zu überprüfen. Aus der Bestimmung, daß der Verpächter für Steuern, Gebühren und Abgaben persönlich haftet ist noch kein sicherer Schluß auf das Vorliegen eines Pachtverhältnisses zu ziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987170313.X05
Im RIS seit
29.04.1988
Zuletzt aktualisiert am
27.05.2010
Dokumentnummer
JWR_1987170313_19880429X05