Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 87/14/0200

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

87/14/0200

Entscheidungsdatum

29.11.1988

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 174;

Rechtssatz

Es bedeutet einen Gestaltungsmissbrauch, wenn der Arbeitnehmer zwecks Steuerersparnis ein ihm gehörendes und von ihm ohnedies bereits bewohntes Einfamilienhaus dem Arbeitgeber vermietet und dann von diesem wieder als Dienstwohnung zur Verfügung gestellt bekommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140200.X03

Im RIS seit

29.11.1988

Dokumentnummer

JWR_1987140200_19881129X03