Verwaltungsgerichtshof
29.11.1988
87/14/0200
Es bedeutet einen Gestaltungsmissbrauch, wenn der Arbeitnehmer zwecks Steuerersparnis ein ihm gehörendes und von ihm ohnedies bereits bewohntes Einfamilienhaus dem Arbeitgeber vermietet und dann von diesem wieder als Dienstwohnung zur Verfügung gestellt bekommt.
Besprechung in:
ÖStZB 1989, 174;