Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.11.1988

Geschäftszahl

87/14/0200

Rechtssatz

Es bedeutet einen Gestaltungsmissbrauch, wenn der Arbeitnehmer zwecks Steuerersparnis ein ihm gehörendes und von ihm ohnedies bereits bewohntes Einfamilienhaus dem Arbeitgeber vermietet und dann von diesem wieder als Dienstwohnung zur Verfügung gestellt bekommt.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1989, 174;