Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
87/14/0096
Entscheidungsdatum
31.03.1992
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Rechtssatz
Das Tatbestandsmerkmal "gewöhnlicher Aufenthalt" verlangt körperliche Anwesenheit. Die Umstände (Absicht hat dabei keine Bedeutung) müssen ferner dafür sprechen, daß Anwesenheiten nicht nur vorübergehend sein sollen, daß also eine gewisse sachlichräumliche Beziehung zum Aufenthaltsort bestehen soll; die Lebensverhältnisse, geschäftliche Betätigung am Aufenthaltsort usw werden zu berücksichtigen sein (Hinweis: Stoll, BAO-Handbuch, 72 und 73).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7
gewöhnlicher Aufenthalt
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1987140096.X01
Im RIS seit
01.06.2001
Zuletzt aktualisiert am
04.11.2009
Dokumentnummer
JWR_1987140096_19920331X01