Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 87/09/0227

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

87/09/0227

Entscheidungsdatum

21.01.1988

Index

Verwaltungsverfahren - AVG
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Dem Erfordernis des Paragraph 60, AVG 1950 wird dann nicht entsprochen, wenn die bel Beh in Ansehung des von ihr offensichtlich als entscheidungserheblich angesehenen Umstandes, der Bewilligungswerber lege laut telefonischer Rücksprache "mit ihrem Unternehmen" vom 1. Juni 1987 keinen Wert mehr auf die Beschäftigung des beantragten Ausländers, keine einer Überprüfung zugänglichen näheren Sachverhaltsfeststellungen in diesem Zusammenhang trifft und dem Bewilligungswerber diese Annahme der Behörde vor Bescheiderlassung nicht zur Kenntnis gebracht wurde.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987090227.X01

Im RIS seit

14.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2026

Dokumentnummer

JWR_1987090227_19880121X01