Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 87/04/0271

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

87/04/0271

Entscheidungsdatum

18.10.1988

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Erfasst die Änderung der Betriebsanlage eines Sägewerkes auch das (offenkundig einzige) Sägegatter, ohne welches ein Sägewerk wohl nicht betrieben werden kann, fehlt es ab dem Zeitpunkt der Änderung an einem konsensgemäßen Betrieb der fraglichen Anlage. (hier: da innerhalb der Frist des Paragraph 80, Absatz eins, GewO kein konsensmäßiger Betrieb vorlag, erlosch die Genehmigung der Betriebsanlage; eine Genehmigung der Änderung durfte nach dem Löschen nicht erfolgen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040271.X03

Im RIS seit

28.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2015

Dokumentnummer

JWR_1987040271_19881018X03