Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 86/18/0255

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

86/18/0255

Entscheidungsdatum

12.12.1986

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Es erscheint durchaus schlüssig, wenn die Behörde dem unter Wahrheitspflicht als Zeuge aussagenden Meldungsleger mehr Glauben schenkt als dem Beschuldigten, den eine derartige Verpflichtung zu wahrheitsgemäßer Aussage nicht trifft.

Schlagworte

Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986180255.X02

Im RIS seit

12.10.2006

Dokumentnummer

JWR_1986180255_19861212X02