Wie der VwGH in stRsp dargelegt hat, ist es seiner Überprüfung überantwortet, ob der Sachverhalt, den die Behörde ihrer Entscheidung zugrundegelegt hat, in einem einwandfreien Verfahren zustandegekommen ist und die Schlüsse, die aus dem Ergebnis der Ermittlungen gezogen wurden, mit den Denkgesetzen in Einklang stehen.