Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.1987

Geschäftszahl

87/18/0048

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/16/0221 E 22. Jänner 1987 VwSlg 6185 F/1987 RS 3

Stammrechtssatz

Wie der VwGH in stRsp dargelegt hat, ist es seiner Überprüfung überantwortet, ob der Sachverhalt, den die Behörde ihrer Entscheidung zugrundegelegt hat, in einem einwandfreien Verfahren zustandegekommen ist und die Schlüsse, die aus dem Ergebnis der Ermittlungen gezogen wurden, mit den Denkgesetzen in Einklang stehen.