Verwaltungsgerichtshof
11.09.1987
87/18/0048
GRS wie 86/16/0221 E 22. Jänner 1987 VwSlg 6185 F/1987 RS 3
Wie der VwGH in stRsp dargelegt hat, ist es seiner Überprüfung überantwortet, ob der Sachverhalt, den die Behörde ihrer Entscheidung zugrundegelegt hat, in einem einwandfreien Verfahren zustandegekommen ist und die Schlüsse, die aus dem Ergebnis der Ermittlungen gezogen wurden, mit den Denkgesetzen in Einklang stehen.