Die aus Anlaß des fünfzehnjährigen Bestandes einer Firma an deren Dienstnehmer ausgezahlten Zuwendungen stellen nicht beitragsfreie Jubiläumsgeschenke im Sinne des § 49 Abs 3 Z 10 ASVG dar.Die aus Anlaß des fünfzehnjährigen Bestandes einer Firma an deren Dienstnehmer ausgezahlten Zuwendungen stellen nicht beitragsfreie Jubiläumsgeschenke im Sinne des Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer 10, ASVG dar.