Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.1966

Geschäftszahl

0744/66

Rechtssatz

Die aus Anlaß des fünfzehnjährigen Bestandes einer Firma an deren Dienstnehmer ausgezahlten Zuwendungen stellen nicht beitragsfreie Jubiläumsgeschenke im Sinne des Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer 10, ASVG dar.