Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
88/04/0230
Entscheidungsdatum
22.11.1988
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/04/0231 E 30. September 1983 VwSlg 11169 A/1983 RS 3
Stammrechtssatz
Wurden diese Bedingungen nicht eingehalten, so steht dem "übergangenen" Nachbarn das Recht auf Durchführung eines den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Betriebsanlagegenehmigungsverfahrens zu. Erst der in den weiteren Verfahren ergangene Bescheid bestimmt dann aber auch die Rechtswirkungen gegenüber den an ihm beteiligten Parteien. Ein derartiger Bescheid erfasst allerdings im Falle eines meritorischen Abspruches in der durch den Genehmigungsantrag bestimmten Sache zufolge dieser Eigenschaft den allenfalls hievon betroffenen Abspruchsteil des vorangegangenen Bescheides und ist in diesem Fall auch gegenüber den im vorangegangenen Verfahren als Parteien beteiligt gewesenen Nachbarn zu erlassen.
Schlagworte
Gewerberecht Nachbar übergangener
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988040230.X03
Dokumentnummer
JWR_1988040230_19881122X03