Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
86/12/0105
Entscheidungsdatum
07.04.1987
Index
63/02 Gehaltsgesetz
Norm
GehG 1956 §30a Abs1 Z2;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/12/0192 E 5. März 1987 VwSlg 12417 A/1987 RS 3
Stammrechtssatz
Bei der Funktion eines Rechtsmittelreferenten und Stellvertreters von Mitgliedern der Berufungskommission einer FLD handelt es sich nicht um einen Dienst, der regelmäßig nur von Beamten der Dienstklasse V der VerwGr A oder einer höheren Dienstklasse erwartet werden kann (Hinweis E 28.6.1976, 428/76).Bei der Funktion eines Rechtsmittelreferenten und Stellvertreters von Mitgliedern der Berufungskommission einer FLD handelt es sich nicht um einen Dienst, der regelmäßig nur von Beamten der Dienstklasse römisch fünf der VerwGr A oder einer höheren Dienstklasse erwartet werden kann (Hinweis E 28.6.1976, 428/76).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120105.X03
Dokumentnummer
JWR_1986120105_19870407X03