Verwaltungsgerichtshof
07.04.1987
86/12/0105
GRS wie 85/12/0192 E 5. März 1987 VwSlg 12417 A/1987 RS 3
Bei der Funktion eines Rechtsmittelreferenten und Stellvertreters von Mitgliedern der Berufungskommission einer FLD handelt es sich nicht um einen Dienst, der regelmäßig nur von Beamten der Dienstklasse römisch fünf der VerwGr A oder einer höheren Dienstklasse erwartet werden kann (Hinweis E 28.6.1976, 428/76).