Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.04.1987

Geschäftszahl

86/12/0105

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/12/0192 E 5. März 1987 VwSlg 12417 A/1987 RS 3

Stammrechtssatz

Bei der Funktion eines Rechtsmittelreferenten und Stellvertreters von Mitgliedern der Berufungskommission einer FLD handelt es sich nicht um einen Dienst, der regelmäßig nur von Beamten der Dienstklasse römisch fünf der VerwGr A oder einer höheren Dienstklasse erwartet werden kann (Hinweis E 28.6.1976, 428/76).