Die Umschreibung des Tatbestandsmerkmales "die Ausübung der Prostitution" (1.Tatbestand des § 1 der VO) durch die Wendung "die Gewerbsunzucht ausgeübt" entspricht dem Erfordernis des § 44a lit a VStG 1950.Die Umschreibung des Tatbestandsmerkmales "die Ausübung der Prostitution" (1.Tatbestand des Paragraph eins, der VO) durch die Wendung "die Gewerbsunzucht ausgeübt" entspricht dem Erfordernis des Paragraph 44 a, Litera a, VStG 1950.