Verwaltungsgerichtshof
10.06.1985
85/10/0008
Die Umschreibung des Tatbestandsmerkmales "die Ausübung der Prostitution" (1.Tatbestand des Paragraph eins, der VO) durch die Wendung "die Gewerbsunzucht ausgeübt" entspricht dem Erfordernis des Paragraph 44 a, Litera a, VStG 1950.