Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.1985

Geschäftszahl

85/10/0008

Rechtssatz

Die Umschreibung des Tatbestandsmerkmales "die Ausübung der Prostitution" (1.Tatbestand des Paragraph eins, der VO) durch die Wendung "die Gewerbsunzucht ausgeübt" entspricht dem Erfordernis des Paragraph 44 a, Litera a, VStG 1950.