Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
85/02/0042
Entscheidungsdatum
28.03.1985
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Rechtssatz
Eine Verletzung des Parteingehörs liegt nicht vor, wenn der Bfr nicht zum Lokalaugenschein geladen wurde, da in dem Unterbleiben einer Ladung jedenfalls - selbst wenn es einen Verfahrensmangel dargestellt hätte - keine wesentliche Rechtsverletzung des Bfrs gelegen ist.
Schlagworte
Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985020042.X02
Dokumentnummer
JWR_1985020042_19850328X02