Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 85/02/0042

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

85/02/0042

Entscheidungsdatum

28.03.1985

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Eine Verletzung des Parteingehörs liegt nicht vor, wenn der Bfr nicht zum Lokalaugenschein geladen wurde, da in dem Unterbleiben einer Ladung jedenfalls - selbst wenn es einen Verfahrensmangel dargestellt hätte - keine wesentliche Rechtsverletzung des Bfrs gelegen ist.

Schlagworte

Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985020042.X02

Im RIS seit

28.03.1985

Dokumentnummer

JWR_1985020042_19850328X02