Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 84/15/0197

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

9

Geschäftszahl

84/15/0197

Entscheidungsdatum

03.11.1986

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Behörde darf eine Vermögenszuwachsregelung anstellen, wenn sie (wie hier mangels entsprechender Mitwirkung des Unternehmers) über keine Unterlagen für eine geeignete Schätzung verfügt. Wenn der Behörde keine Methode zur Verfügung steht, den tatsächlichen Verhältnissen besser Rechnung zu tragen, ist sie ua berechtigt, den Umsatz auf der Basis der Lebenshaltungskosten zu schätzen (Hinweis auf Weinzierl, Die Schätzung in der Rechtsprechung des VwGH, (4), FJ 1980/6, S 95 rechts unten).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984150197.X09

Im RIS seit

03.11.1986

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2016

Dokumentnummer

JWR_1984150197_19861103X09