Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 84/14/0055

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

84/14/0055

Entscheidungsdatum

23.10.1984

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Allein die Feststellung von Gewinnzahlen und Verlustzahlen reichen bei einer Tätigkeit, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach auf dem gewerblichen Sektor liegt, für deren Qualifikation als "Liebhaberei" nicht aus. Eine solche - ausnahmsweise vorzunehmende - Qualifikation setzt Feststellungen über die Art der Betriebsführung (nach "wirtschaftlichen Grundsätzen" oder nicht) als der hier entscheidenden Ursache für Gewinne und Verluste, bzw allfälliger Unmöglichkeit, nach objektivem Maßstab auf Dauer Gewinn zu erzielen voraus (Hinweis E 10.10.1972, 174/72 und E 15.4.1975, 1296/73).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984140055.X02

Im RIS seit

23.10.1984

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2016

Dokumentnummer

JWR_1984140055_19841023X02