Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 84/03/0394

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

84/03/0394

Entscheidungsdatum

30.01.1985

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 84/03/0395

Rechtssatz

Aus dem nach Paragraph 13, a AVG 1950 zustehenden Recht auf die zur Vornahme von Verfahrenshandlungen nötigen Anleitungen kann im Falle einer solchen Anleitung ein Rechtsanspruch auf eine Entscheidung bestimmten Inhaltes durch die Behörde nicht abgeleitet werden. Die Belehrungspflicht der Behörde nach Paragraph 13, a AVG 1950 ist auf verfahrensrechtliche Angelegenheiten eingeschränkt und bezieht sich nicht auf die Belehrung in der Sache selbst.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984030394.X01

Im RIS seit

09.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2010

Dokumentnummer

JWR_1984030394_19850130X01

Rechtssatz für 87/06/0056

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

87/06/0056

Entscheidungsdatum

15.06.1989

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/03/0394 E 30. Jänner 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Aus dem nach Paragraph 13, a AVG 1950 zustehenden Recht auf die zur Vornahme von Verfahrenshandlungen nötigen Anleitungen kann im Falle einer solchen Anleitung ein Rechtsanspruch auf eine Entscheidung bestimmten Inhaltes durch die Behörde nicht abgeleitet werden. Die Belehrungspflicht der Behörde nach Paragraph 13, a AVG 1950 ist auf verfahrensrechtliche Angelegenheiten eingeschränkt und bezieht sich nicht auf die Belehrung in der Sache selbst.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987060056.X02

Im RIS seit

13.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2010

Dokumentnummer

JWR_1987060056_19890615X02