Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 82/14/0330

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

82/14/0330

Entscheidungsdatum

18.01.1983

Index

EStG
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Um von einem Teilbetrieb sprechen zu können, muß es sich (neben anderen Voraussetzungen) auch um einen mit einer GEWISSEN SELBSTÄNDIGKEIT ausgestatteten Teil des Betriebes handeln. Diesem Erfordernis ist aber nur Rechnung getragen, wenn VOR der Veräußerung tatsächlich ein Teilbetrieb selbständig geführt wurde, wobei diese Frage aus der Sicht des Veräußerers zu beantworten ist und wobei eine nur betriebsinterne Selbständigkeit nicht genügt; die Selbständigkeit muß vielmehr auch nach außen in Erscheinung treten (hier: Appartement) (Hinweis auf SCHUBERT-POKORNY-SCHUCH, Einkommensteuerhandbuch, S 697, sowie E 19.12.1973, 2331/71, VwSlg 4622 F/1973; E 5.2.1974, 1511/73, VwSlg 4641 F/1974; E 23.4.1974, 1982/73, VwSlg 4678 F/1974).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982140330.X02

Im RIS seit

17.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2020

Dokumentnummer

JWR_1982140330_19830118X02

Rechtssatz für 83/15/0053

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 5829 F/1983

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

83/15/0053

Entscheidungsdatum

17.11.1983

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/14/0330 E 18. Jänner 1983 RS 2

Stammrechtssatz

Um von einem Teilbetrieb sprechen zu können, muß es sich (neben anderen Voraussetzungen) auch um einen mit einer GEWISSEN SELBSTÄNDIGKEIT ausgestatteten Teil des Betriebes handeln. Diesem Erfordernis ist aber nur Rechnung getragen, wenn VOR der Veräußerung tatsächlich ein Teilbetrieb selbständig geführt wurde, wobei diese Frage aus der Sicht des Veräußerers zu beantworten ist und wobei eine nur betriebsinterne Selbständigkeit nicht genügt; die Selbständigkeit muß vielmehr auch nach außen in Erscheinung treten (hier: Appartement) (Hinweis auf SCHUBERT-POKORNY-SCHUCH, Einkommensteuerhandbuch,

S 697, sowie E 19.12.1973, 2331/71, VwSlg 4622 F/1973; E 5.2.1974, 1511/73, VwSlg 4641 F/1974; E 23.4.1974, 1982/73, VwSlg 4678 F/1974).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983150053.X07

Im RIS seit

17.11.1983

Dokumentnummer

JWR_1983150053_19831117X07

Rechtssatz für 86/13/0079

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

86/13/0079

Entscheidungsdatum

03.12.1986

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/14/0330 E 18. Jänner 1983 RS 2

Stammrechtssatz

Um von einem Teilbetrieb sprechen zu können, muß es sich (neben anderen Voraussetzungen) auch um einen mit einer GEWISSEN SELBSTÄNDIGKEIT ausgestatteten Teil des Betriebes handeln. Diesem Erfordernis ist aber nur Rechnung getragen, wenn VOR der Veräußerung tatsächlich ein Teilbetrieb selbständig geführt wurde, wobei diese Frage aus der Sicht des Veräußerers zu beantworten ist und wobei eine nur betriebsinterne Selbständigkeit nicht genügt; die Selbständigkeit muß vielmehr auch nach außen in Erscheinung treten (hier: Appartement) (Hinweis auf SCHUBERT-POKORNY-SCHUCH, Einkommensteuerhandbuch,

S 697, sowie E 19.12.1973, 2331/71, VwSlg 4622 F/1973; E 5.2.1974, 1511/73, VwSlg 4641 F/1974; E 23.4.1974, 1982/73, VwSlg 4678 F/1974).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986130079.X02

Im RIS seit

03.12.1986

Dokumentnummer

JWR_1986130079_19861203X02