Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 3798/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

3798/80

Entscheidungsdatum

17.12.1981

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Dafür, wer als "Schaffender" iSd Gesetzesstelle anzusehen ist, ist nicht nur maßgebend, in wessen Vermögen sich das wirtschaftliche Risiko der Bauführung auswirkt; bei einem Erwerb von Liegenschaftsanteilen einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden werden soll, kommt vielmehr noch hinzu, daß nur von der Eigentümergemeinschaft der Auftrag zu Errichtung eines Wohnhauses erteilt werden kann, wofür von vornherein die Fassung eines gemeinsamen, darauf abzielenden

Beschlusses erforderlich ist (Hinweis E 25.6.1981, 177/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980003798.X01

Im RIS seit

17.12.1981

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2008

Dokumentnummer

JWR_1980003798_19811217X01

Rechtssatz für 1283/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1283/79

Entscheidungsdatum

17.06.1982

Index

Grunderwerbsteuer
32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3798/80 E 17. Dezember 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Dafür, wer als "Schaffender" iSd Gesetzesstelle anzusehen ist, ist nicht nur maßgebend, in wessen Vermögen sich das wirtschaftliche Risiko der Bauführung auswirkt; bei einem Erwerb von Liegenschaftsanteilen einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden werden soll, kommt vielmehr noch hinzu, daß nur von der Eigentümergemeinschaft der Auftrag zu Errichtung eines Wohnhauses erteilt werden kann, wofür von vornherein die Fassung eines gemeinsamen, darauf abzielenden

Beschlusses erforderlich ist (Hinweis E 25.6.1981, 177/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1979001283.X02

Im RIS seit

19.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2020

Dokumentnummer

JWR_1979001283_19820617X02

Rechtssatz für 82/16/0158

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

82/16/0158

Entscheidungsdatum

27.10.1983

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3798/80 E 17. Dezember 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Dafür, wer als "Schaffender" iSd Gesetzesstelle anzusehen ist, ist nicht nur maßgebend, in wessen Vermögen sich das wirtschaftliche Risiko der Bauführung auswirkt; bei einem Erwerb von Liegenschaftsanteilen einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden werden soll, kommt vielmehr noch hinzu, daß nur von der Eigentümergemeinschaft der Auftrag zu Errichtung eines Wohnhauses erteilt werden kann, wofür von vornherein die Fassung eines gemeinsamen, darauf abzielenden

Beschlusses erforderlich ist (Hinweis E 25.6.1981, 177/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982160158.X05

Im RIS seit

27.10.1983

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2013

Dokumentnummer

JWR_1982160158_19831027X05

Rechtssatz für 82/16/0114

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

82/16/0114

Entscheidungsdatum

13.12.1984

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3798/80 E 17. Dezember 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Dafür, wer als "Schaffender" iSd Gesetzesstelle anzusehen ist, ist nicht nur maßgebend, in wessen Vermögen sich das wirtschaftliche Risiko der Bauführung auswirkt; bei einem Erwerb von Liegenschaftsanteilen einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden werden soll, kommt vielmehr noch hinzu, daß nur von der Eigentümergemeinschaft der Auftrag zu Errichtung eines Wohnhauses erteilt werden kann, wofür von vornherein die Fassung eines gemeinsamen, darauf abzielenden

Beschlusses erforderlich ist (Hinweis E 25.6.1981, 177/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1982160114.X01

Im RIS seit

13.12.1984

Dokumentnummer

JWR_1982160114_19841213X01